Erwachsenenbildung
Abendform

Kollegs

Voraussetzungen für den Besuch eines Kollegs

→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen

→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache (mindestens B1)

erfolgreich abgelegte

Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder

→ facheinschlägige Studienberechtigungsprüfung

 

Ausbildungsdauer

2 Jahre (4 Semester)

Abschluss

Diplomprüfung

Aufbaulehrgänge

Voraussetzungen für den Besuch eines Aufbaulehrganges

→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen

→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung bzw. positiver Abschluss

→ der 8.Schulstufe oder

facheinschlägiger Abschluss (Lehrberuf, Fachschule, Werkmeister)

→ die positive Überprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik in den ersten Schulwochen ermöglicht den Einstieg ohne Vorbereitungslehrgang ansonsten ist dieser ebenfalls Voraussetzung 

 

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre (7 Semester)

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung

Werkmeister-Lehrgang

Voraussetzungen für den Besuch des Werkmeister-Lehrganges

→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen

→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

positiver Abschluss

→ facheinschlägiger Lehrabschluss oder

Fachschulabschluss

 

Ausbildungsdauer

2 Jahre (4 Semester)

Abschluss

→ Abschlusszeugnis

→ Berechtigung zum Besuch des Aufbaulehrganges

„Wirtschaftsingenieure-Maschinenbau“

Vorbereitungslehrgang

Voraussetzungen für den Besuch des Vorbereitungslehrganges

→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen

→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache

positiver Abschluss

→ der 8.Schulstufe

 

Ausbildungsdauer

1 Jahre (2 Semester)

nach Beendigung

Berechtigung zum Besuch des Aufbaulehrganges

Qualifikation und Berechtigung nach Abschluss der Reife- und Diplomprüfung

→  Abgeschlossene Berufsausbildung auf EU-DIPLOMNIVEAU
→  Studienberechtigung für UNIVERSITÄTEN und FACHHOCHSCHULEN
→  Anerkennung als „Unternehmerprüfung“ gemäß § 23 der Gewerbeordnung
→  Nach 3 Jahren Praxis: Qualifikationsbezeichnung INGENIEUR
→  Fallweise Studiendauerverkürzung an einschlägigen Fachhochschulen durch Anrechnung von Vorkenntnissen

 

Qualifikation und Berechtigung nach Abschluss der Werkmeisterprüfung

→ Anrechnung des Moduls „Fachbereich“ der Berufsreifeprüfung

→ Erleichterungen für Befähigung für ein reglementiertes Gewerbe

→ Lehrlingsausbilderprüfung

→ Berechtigung zum Besuch des Aufbaulehrganges „Wirtschaftsingenieure-Maschinenbau“

→ Zulassung zum Bachelorstudium für das Lehramt in einer Berufsschule oder dem fachpraktischen Unterricht in einer BMHS

→ Möglichkeit zur Bewerbung an einer facheinschlägigen FH (Studieren ohne Matura)

 

Berufsberechtigungen

Sämtliche gewerbliche Berechtigungen und die Zuordnung der Ausbildung zu den Gewerben bzw. Handwerken

siehe http://www.gewerbeordnung.at