Voraussetzungen und Ausbildungsdauer
→ Voraussetzung ist ein Mittelschulabschluss bzw. AHS-Unterstufenabschluss.
→ Die Ausbildung dauert 5 Jahre (10 Semester) und endet mit der Reife- und Diplomprüfung.
Qualifikation und Berechtigung nach Abschluss
→ Abgeschlossene Berufsausbildung auf EU-DIPLOMNIVEAU
→ Studienberechtigung für UNIVERSITÄTEN und FACHHOCHSCHULEN
→ Anerkennung als „Unternehmerprüfung“ gemäß § 23 der Gewerbeordnung
→ Nach 3 Jahren Praxis: Qualifikationsbezeichnung INGENIEUR
→ Fallweise Studiendauerverkürzung an einschlägigen Fachhochschulen durch Anrechnung von Vorkenntnissen
Berufsberechtigungen
Sämtliche gewerbliche Berechtigungen und die Zuordnung der Ausbildung zu den Gewerben bzw. Handwerken