Voraussetzungen für den Besuch eines Kollegs
→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen
→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache (mindestens B1)
erfolgreich abgelegte
→ Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder
→ facheinschlägige Studienberechtigungsprüfung
Ausbildungsdauer
3 Jahre (6 Semester)
Abschluss
Diplomprüfung
Voraussetzungen für den Besuch eines Aufbaulehrganges
→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen
→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung bzw. positiver Abschluss
→ der 8.Schulstufe oder
→ facheinschlägiger Abschluss (Lehrberuf, Fachschule, Werkmeister)
→ die positive Überprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik in den ersten Schulwochen ermöglicht den Einstieg ohne Vorbereitungslehrgang ansonsten ist dieser ebenfalls Voraussetzung
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre (7 Semester)
Abschluss
Reife- und Diplomprüfung
Voraussetzungen für den Besuch des Werkmeister-Lehrganges
→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen
→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
positiver Abschluss
→ facheinschlägiger Lehrabschluss oder
→ Fachschulabschluss
Ausbildungsdauer
2 Jahre (4 Semester)
Abschluss
→ Abschlusszeugnis
→ Berechtigung zum Besuch des Aufbaulehrganges
„Wirtschaftsingenieure-Maschinenbau“
Voraussetzungen für den Besuch des Vorbereitungslehrganges
→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen
→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
positiver Abschluss
→ der 8.Schulstufe
Ausbildungsdauer
1 Jahre (2 Semester)
nach Beendigung
Berechtigung zum Besuch des Aufbaulehrganges
Qualifikation und Berechtigung nach Abschluss der Reife- und Diplomprüfung
→ Abgeschlossene Berufsausbildung auf EU-DIPLOMNIVEAU
→ Studienberechtigung für UNIVERSITÄTEN und FACHHOCHSCHULEN
→ Anerkennung als „Unternehmerprüfung“ gemäß § 23 der Gewerbeordnung
→ Nach 3 Jahren Praxis: Qualifikationsbezeichnung INGENIEUR
→ Fallweise Studiendauerverkürzung an einschlägigen Fachhochschulen durch Anrechnung von Vorkenntnissen
Qualifikation und Berechtigung nach Abschluss der Werkmeisterprüfung
→ Anrechnung des Moduls „Fachbereich“ der Berufsreifeprüfung
→ Erleichterungen für Befähigung für ein reglementiertes Gewerbe
→ Lehrlingsausbilderprüfung
→ Berechtigung zum Besuch des Aufbaulehrganges „Wirtschaftsingenieure-Maschinenbau“
→ Zulassung zum Bachelorstudium für das Lehramt in einer Berufsschule oder dem fachpraktischen Unterricht in einer BMHS
→ Möglichkeit zur Bewerbung an einer facheinschlägigen FH (Studieren ohne Matura)
Berufsberechtigungen
Sämtliche gewerbliche Berechtigungen und die Zuordnung der Ausbildung zu den Gewerben bzw. Handwerken