Voraussetzungen für den Besuch eines Kollegs
→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen
→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache (mindestens B1)
erfolgreich abgelegte
→ Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung oder
→ facheinschlägige Studienberechtigungsprüfung
Ausbildungsdauer
2 Jahre (4 Semester)
Abschluss
Diplomprüfung
Voraussetzungen für den Besuch eines Aufbaulehrganges
→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen
→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung bzw. positiver Abschluss
→ einer facheinschlägigen Fachschule (3,5- bzw. 4-jährig) oder
→ des 1-semestrigen Vorbereitungslehrgangs (gilt nur für “Wirtschaftsingenieure”)
Ausbildungsdauer
2,5 Jahre (5 Semester)
Abschluss
Reife- und Diplomprüfung
Voraussetzungen für den Besuch des Vorbereitungslehrganges
→ 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme abgeschlossen
→ ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache (mindestens A2)
positiver Abschluß
→ der 8.Schulstufe oder
→ nichtfacheinschlägiger Lehrabschluss, Fachschulabschluss oder Werkmeisterabschluss
Ausbildungsdauer
1 Semester
nach Beendigung
Berechtigung zum Besuch des Aufbaulehrganges
Qualifikation und Berechtigung nach Abschluss
→ Abgeschlossene Berufsausbildung auf EU-DIPLOMNIVEAU
→ Studienberechtigung für UNIVERSITÄTEN und FACHHOCHSCHULEN
→ Anerkennung als „Unternehmerprüfung“ gemäß § 23 der Gewerbeordnung
→ Nach 3 Jahren Praxis: Qualifikationsbezeichnung INGENIEUR
→ Fallweise Studiendauerverkürzung an einschlägigen Fachhochschulen durch Anrechnung von Vorkenntnissen
Berufsberechtigungen
Sämtliche gewerbliche Berechtigungen und die Zuordnung der Ausbildung zu den Gewerben bzw. Handwerken